Saxenda (Wirkstoff: Liraglutid) dient als injizierbares Medikament gegen Übergewicht.
Das Medikament ist verschreibungspflichtig und muss täglich angewendet werden. Ein Rezept für Saxenda kann von Ärzten ab einem BMI von über 30 oder über 27 mit Folgeerkrankungen ausgestellt werden.
Das Mittel ist seit 2016 in Deutschland offiziell zur Gewichtsreduktion zugelassen. Saxenda hat laut Erfahrungsberichten auch positive Einflüsse auf Diabetes.
Aktuell wird das Medikament aufgrund der Anwendung und hoher Risiken nur relativ selten verschrieben.

Der aktive Wirkstoff Liraglutid wirkt sich stimulierend auf die Insulinproduktion in der Bauchspeicheldrüse aus. Folglich entsteht ein künstlich hergestelltes Sättigungsgefühl, welches den Patienten davon abhält, noch mehr Nahrung zu sich zu nehmen.
Zwar bewirkt Saxenda auch eine appetithemmende Wirkung, allerdings wird das Medikament nicht als reiner Appetitzügler angesehen. Ursprünglich wurde Saxenda als Inkretinmimetikum entwickelt. Eine weitere Aufgabe von Saxenda besteht darin, den Mageninhalt langsamer in den Darm zu entleeren, wodurch auch die Sekretion von Magensaft gehemmt wird. Das Sättigungsgefühl kann somit länger anhalten. Saxenda ist also mehre ein Sättigungserzeuger als ein Appetitzügler.
Grundsätzlich können Patienten nur dann Saxenda kaufen, wenn auch ein Rezept vorliegt. Aktuell wir das Medikament allerdings nur sehr selten von Ärzten verschrieben. Das Rezept für Saxenda bekommen Patienten vom Hausarzt der Facharzt für Adipositas. Das Rezept muss anschließend bei einer Apotheke der Wahl gegen das Medikament eintauscht werden.
Saxenda wird nur dann verschrieben, wenn keine Risiken bestehen und bestimmte Faktoren erfüllt werden.
- BMI über 30
- BMI zwischen 27 und 30
- Gesundheitliche Probleme aufgrund von Übergewicht (beispielsweise Bluthochdruck, Diabetes oder Atemprobleme)